Brauchst du Hilfe?

Gib einfach deine Frage unten ein, um eine Antwort zu erhalten.

Zertifizierung von Gründungsdokumenten für Unternehmen

Warum benötige ich eine Bescheinigung für meinen Nachweis?

Wenn wir deine Informationen nicht über öffentlich verfügbare Quellen verifizieren können, müssen deine Nachweisdokumente als beglaubigte Kopie vorliegen. Selbst erstellte Dokumente, wie Kapitalisierungstabellen, müssen als Originaldokument vorliegen.

Die Anforderung an die „beglaubigte Kopie“ ist erfüllt, wenn eine autorisierte Person (siehe unten) eine gültige Beglaubigung (Stempel, Unterschrift der autorisierten Person und Handelsregisternummer) vorgenommen hat. Damit die Kopie als beglaubigte Kopie gilt, ist keine Erklärung über die Gültigkeit oder eine direkte Erklärung „beglaubigte Kopie des Originals“ erforderlich.

Die Anforderung an den „wahren Inhalt“ ist erfüllt, wenn eine autorisierte Person (siehe unten) eine gültige Bestätigung (Stempel, Unterschrift der autorisierten Person und Handelsregisternummer) und eine Erklärung vorgelegt hat, dass das Dokument authentisch ist und/oder der Inhalt als wahr oder korrekt identifiziert wird.

Können die Zertifizierungsanforderungen erlassen werden?

Die Zertifizierungsanforderung kann aufgehoben werden, wenn du einen zugänglichen und uneingeschränkt öffentlichen Link bereitstellen kannst, über den wir die bereitgestellten Informationen verifizieren können. Wähle in deinem Antrag deine Nachweismethode aus und füge dann im Feld „Beschreibung“ einen Quellen-Link hinzu, über den wir die bereitgestellten Informationen finden können.

Wer kann die Zertifizierung ausstellen?

Wir können Dokumente von den folgenden Fachleuten als zuverlässige und unabhängige Quellen akzeptieren:

  • Einem Notar oder einer Notarin
  • Ein*e externe*r qualifizierte*r Rechtsanwalt*Rechtsanwältin, Solicitor, Rechtsbeistand mit einer Handelsregisternummer oder Informationen über die juristische Berufskörperschaft, die die Person zur Ausübung des Rechtsberufs autorisiert hat, oder Stempel einer Anwaltskanzlei im EWR.
  • Ein*e zertifizierte*r Buchhalter*in, der*die bei einer beruflichen Körperschaft im EWR eingetragen ist.
  • Ein externer Prüfer
  • Andere Beurkundungsbeamte, die in einer Rechtsordnung eine dem Notar oder der Notarin gleichwertige Befugnis zur Beurkundung haben

E-Signaturen

Elektronische oder digital signierte Dokumente müssen Folgendes enthalten:

  • Der Name des oder der Unterzeichnenden
  • Das Datum, an dem die elektronische Signatur hinzugefügt wurde
  • Eine digitale Signatur, ein Zertifikat oder eine Zertifikatsnummer