Was ist ein P-Konto?
Wenn dein Revolut Konto gepfändet wird, um eine unbezahlte Schuld zu begleichen („Pfändung“), kannst du beantragen, es in ein P-Konto umzuwandeln.
Ein P-Konto ist ein Zahlungskonto mit gesetzlich festgelegtem Kreditlimit, das vor Pfändung geschützt ist. Die Umwandlung deines Kontos verhindert die Pfändung nicht, garantiert jedoch den Zugang zu einem minimalen, rollierenden monatlichen Betrag.
Wenn du Fragen hast oder mehr Beratung benötigst, kannst du dich an anerkannte Schuldner*innen- und Verbraucherinsolvenz-Beratungsstellen wenden. Revolut kann keine finanzielle Beratung anbieten.
Schutz und Freibeträge für P-Konten
Wenn das P-Konto gepfändet wird, erhältst du automatischen Pfändungsschutz als Basisfreibetrag. Ab dem 1. Juli 2025 beträgt dieser Basisfreibetrag 1.560 Euro. Du kannst Guthaben bis zu dem maximalen Betrag des Basisfreibetrags abheben oder nutzen, auch nachdem Pfändungen zugestellt wurden.
Der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto kann je nach deinen Lebensumständen erhöht werden. Um ihn zu erhöhen, musst du einen Nachweis über die Umstände vorlegen, die dich für einen höheren unpfändbaren Betrag berechtigen. Dies kannst du mit einer geeigneten Bescheinigung tun.
Dieses Zertifikat kann vom Sozialamt oder einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle ausgestellt werden. Dieses Zertifikat kann auch von einem Arbeitgeber, einer Familienkasse, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgestellt werden.
Umwandlung deines P-Kontos
Du hast das Recht, dein bestehendes Zahlungskonto auch nach Zustellung einer Pfändung in ein P-Konto umzuwandeln, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Das bedeutet, dass wir einen bestehenden Kreditrahmen und bestehende Kreditkartenverträge kündigen.
Die Umwandlung in ein P-Konto muss innerhalb eines Monats nach Zustellung der Pfändung erfolgen, und wir müssen einen Überweisungsbeschluss erhalten haben. Dann gilt der Schutz des P-Kontos ab dem Datum der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.
Du darfst nur ein Konto als P-Konto führen. Mehrere P-Konten sind nicht zulässig und können rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Kontoumwandlung kann auch von einer*m bevollmächtigten Vertreter*in beantragt werden.