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Was ist ein P-Konto?

Wenn dein Revolut Konto zur Begleichung einer unbezahlten Schuld gepfändet wird (Pfändung), kannst du beantragen, es in ein P-Konto umzuwandeln.

Ein P-Konto ist ein Zahlungskonto mit einem gesetzlich festgelegten Guthabenlimit/Kreditlimit, das vor Pfändung geschützt ist. Die Umwandlung deines Kontos verhindert keine Pfändung, garantiert dir aber den Zugriff auf einen monatlichen Mindestbetrag, der am ersten Tag jedes Monats zurückgesetzt wird.

Wenn du Fragen hast oder mehr Beratung benötigst, kannst du dich an anerkannte Schuldner*innen- und Verbraucherinsolvenz-Beratungsstellen wenden. Revolut kann keine finanzielle Beratung anbieten.

Schutz und Freibeträge für P-Konten

Wenn das P-Konto gepfändet wird, steht dir ein automatischer Pfändungsschutz in Form eines Freibetrags zur Verfügung. Ab dem 1. Juli 2026 beträgt dieser Freibetrag 1.590 EUR. Du kannst Guthaben bis zur Höchstgrenze des Freibetrags abheben oder verwenden, auch nach Zustellung von Pfändungen.

Der Pfändungsfreibetrag für das P-Konto kann je nach deinen Lebensumständen erhöht werden. Um ihn zu erhöhen, musst du einen Nachweis über die Umstände vorlegen, die dich für einen höheren unpfändbaren Betrag berechtigen. Dies kannst du mit einer geeigneten Bescheinigung tun.

Dieses Zertifikat kann vom Sozialamt oder einer anerkannten Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle ausgestellt werden. Dieses Zertifikat kann auch von einem Arbeitgeber, einer Familienkasse, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater ausgestellt werden.

Umwandlung deines P-Kontos

Du hast das Recht, dein bestehendes Zahlungskonto auch nach Zustellung einer Pfändung in ein P-Konto umzuwandeln, das nur auf Guthabenbasis geführt wird. Das bedeutet, dass wir einen bestehenden Kreditrahmen und bestehende Kreditkartenverträge kündigen.

Die Umwandlung in ein P-Konto muss innerhalb eines Monats nachdem uns der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zugestellt wurde, durchgeführt werden. Dann gilt der Schutz des P-Kontos bereits ab dem Datum der Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

Du darfst nur ein Konto als P-Konto führen. Mehrere P-Konten sind nicht zulässig und können rechtliche Folgen nach sich ziehen. Die Kontoumwandlung kann auch von einer*m bevollmächtigten Vertreter*in beantragt werden.