Muss mein*e Freund*in für die erforderlichen Einkäufe eine physische Karte verwenden?
Wenn ein Schritt in der App als nicht abgeschlossen gekennzeichnet ist, haben die Einkäufe, die dein*e Freund*in getätigt hat, wahrscheinlich einige der oben genannten Anforderungen nicht erfüllt. Er oder sie kann dennoch weiterhin Einkäufe tätigen und sollte sicherstellen, dass diese für die Einladungskampagne gewertet werden. Sobald genügend qualifizierende Einkäufe getätigt wurden, wird dieser Schritt in der App grün markiert.
Die eingeladene Person kann Einkäufe tätigen:
- Mit einer virtuellen oder physischen Karte, online oder im Geschäft
- Mit Apple Pay oder Google Pay
- Vor oder nach der Bestellung einer physischen Karte
Einkäufe, die mit Karten getätigt werden, die Revolut Pro, Revolut <18, Revolut Business oder einem Gemeinschaftskonto verknüpft sind, werden nicht berücksichtigt.
Anforderungen an Käufe der eingeladenen Person
Die Person, die du zu Revolut eingeladen hast, sollte sicherstellen, dass:
- Jeder Kauf größer oder gleich dem im Menüpunkt „Einladungen“ angezeigten Mindestbetrag ist. Dieser Betrag variiert je nach Region der einladenden Person
- Alle Käufe vor Ablauf der Frist getätigt werden
- Alle Käufe gültig sind (Transaktionen zum Währungsumtausch, Überweisungen, Glücksspiele oder Geschenkkarten gelten nicht als gültige Käufe)
- Die Anzahl der erforderlichen Kartenzahlungen ist im Menüpunkt „Einladungen“ angegeben. Einige Einladungskampagnen können erfordern, dass dein*e Freund*in eine andere Anzahl von Kartenzahlungen tätigt und/oder diese könnten an verschiedenen Tagen vor Ende der Kampagne getätigt werden müssen
- Sobald die Kartenzahlung abgeschlossen ist, wird die Belohnung innerhalb von 3 bis 5 Tagen ausgegeben
So kannst du dir die allgemeinen Geschäftsbedingungen ansehen:
- Gehe im unteren Menü auf „Start“.
- Tippe auf das Profilsymbol in der oberen linken Ecke.
- Wähle „Freund*innen einladen“, um dir die Details der für dich relevanten Empfehlungskampagne anzusehen.
- Scrolle nach unten und tippe auf „Allgemeine Geschäftsbedingungen“.