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Überprüfung öffentlicher Personen – Weitere Informationen

Was sind hochrangige öffentliche Funktionen?

  • Staatsoberhäupter, Regierungschef*innen, Minister*innen und stellvertretende oder untergeordnete Minister*innen
  • Mitglieder des Parlaments oder ähnlicher gesetzgebender Körperschaften
  • Mitglieder der Führungsgremien politischer Parteien
  • Mitglieder von Obersten Gerichten, Verfassungsgerichten oder anderen gerichtlichen Instanzen, gegen deren Entscheidungen nur in Ausnahmefällen ein Rechtsmittel eingelegt werden kann
  • Mitglieder des Verwaltungsrats des Nationalen Rechnungshofs oder der Zentralbanken oder vergleichbarer Einrichtungen
  • Botschafter*innen, Geschäftsträger*innen und hochrangige Offizier*innen der Streitkräfte
  • Mitglieder der Verwaltungs-, Leitungs- oder Aufsichtsorgane staatseigener Unternehmen
  • Direktor*innen, stellvertretende Direktor*innen und Mitglieder des Vorstands oder einer gleichwertigen Funktion einer internationalen Organisation (wie der NATO oder der WTO)
  • Gewählte*r Bürgermeister*in einer Großstadt

Was gilt als Familienangehöriger?

  • Ehepartner*in oder Lebenspartner*in
  • Elternteil(e) und Schwiegereltern, einschließlich Stiefeltern
  • Geschwister und Schwiegergeschwister, einschließlich Stiefgeschwister
  • Sohn und Partner*in, einschließlich Schwiegersohn, Stiefsohn und Adoptivsohn
  • Tochter und Partner*in, einschließlich Schwiegertochter, Stieftochter und Adoptivtochter

Was ist ein enger Geschäftspartner?

  • Eine Person, von der bekannt ist, dass sie gemeinsames wirtschaftliches Eigentum an einer Rechtspersönlichkeit oder einer Rechtsvereinbarung hat, oder eine andere enge Geschäftsbeziehung zu einer politisch exponierten Person unterhält.
  • Eine Person, die alleiniges wirtschaftliches Eigentum an einer Rechtspersönlichkeit oder einer Rechtsvereinbarung hat, von der bekannt ist, dass sie zugunsten einer PEP eingerichtet wurde.