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Wie werden die Geschäfte mit ETFs abgewickelt?

Transaktionen mit börsengehandelten Fonds (ETF) werden in der Regel auf die gleiche Weise abgewickelt wie Transaktionen mit anderen Wertpapieren, z. B. Aktien oder Anleihen. Wenn ein Anleger oder eine Anlegerin einen börsengehandelten Fonds kauft oder verkauft, wird der Handel über den Broker abgewickelt und in der Regel auf einer sogenannten T+2-Basis abgewickelt. Das bedeutet, dass der Handel in der Regel zwei Werktage nach dem Handelstag abgeschlossen wird. Ein ETF-Zahlungsausgleich ist der Prozess, bei dem der Handel mit einem ETF-Teil abgeschlossen wird und das Eigentum vom Verkäufer auf den Käufer übergeht.

Es ist wichtig, dass Anleger und Anlegerinnen beim Handel mit ETFs die Abwicklungsfrist beachten, da die Abwicklungsfrist die Verfügbarkeit von Mitteln für zusätzliche Geschäfte oder die Möglichkeit des Zugriffs auf die ETF-Anteile beeinflussen kann.

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